6. Sachverhalt gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 25. November 2015 (pag. 170 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Privatklägerin am 4. Juni 2014 um ca. 23:00 Uhr im Bistro F.________ in E.________ vergewaltigt und sexuell genötigt, evtl. geschändet zu haben. Nachdem der letzte Gast das Bistro verlassen habe, sei dem von der Privatklägerin herausgelassenen, aber für kurze Zeit unbeaufsichtigt gebliebenen Kaffee vom Beschuldigten eventuell eine chemische Substanz beigemischt worden.