datiert vom 31. Januar 2017 und wurde den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 2. Februar 2017; pag. 393 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 6. Februar 2017; pag. 405 ff.) eingeholt und den Parteien in Kopie zugestellt. An der Berufungsverhandlung wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte erneut zur Sache befragt (pag. 436 ff.). Gemäss der Verfügung vom 9. Februar 2017 (pag. 415 ff.) und Beschluss vom 28. Februar 2017 (pag