8. zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 04.06.2014 an die Straf- und Zivilklägerin. Die Zivilklägerin stellte im oberinstanzlichen Verfahren mit Eingabe vom 5. Oktober 2015 [recte: 2016] folgende Anträge (pag. 335): 1. A.________ sei zu verpflichten, dem Kanton Bern einen Betrag von Fr. 1‘200.00 zuzüglich Zins von 5% seit 5. Oktober 2016 zu bezahlen. Weitere Forderungen für künftige Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Der Kanton Bern sei vom persönlichen Erscheinen an der Hauptverhandlung zu dispensieren.