5. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 4'235.20 an C.________ für ihre Aufwendungen im Berufungsverfahren; 6. zur Bezahlung von CHF 5'968.50 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit 21.01.2016 an die Zivilklägerin Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern; 7. zur Bezahlung von CHF 870.00 Schadenersatz (Bruttolohndifferenz) an die Straf- und Zivilklägerin C.________, dies unter Verweisung der Schadenersatzklage auf den Zivilweg, soweit weitergehend;