6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen. 7. Das Urteil sei der Koordinationsstelle Strafregister, der Abteilung Straf- und Massnahmevollzug des Kantons Bern sowie dem Amt für Migration und Personenstand mitzuteilen.