2. Die beschlagnahmten Gegenstände seien nach Rechtskraft des Urteils zu vernichten (1 Schachtel „Zolpidem-Mepha 10" mit 11 Tabletten, 1 Blister „IBUPROM-Tabletten" mit 7 Tabletten, 1 unbekannte Tablette, 1 Schachtel „CLOTRIMAZOLUM GSK" mit 5 Tabletten, 1 leeres Blister „KAMAGARA 100"). 3. Die zwei Zettel mit Arbeitszeiten sowie die Kopie des Kaufvertrages für „Renault Clio" vom 14.04.2014 seien in den Akten zu behalten. 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen. 5. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr.________) zu erteilen.