2. Zur Bezahlung von CHF 870.00 Schadenersatz (Bruttolohndifferenz) an die Straf- und Zivilklägerin C.________. Soweit weitergehend, wird die Schadenersatzklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 04.06.2014 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. IV. Weiter wird verfügt: