Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Mai 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als es den vormals mitbeschuldigten E.________ betrifft (B I. und II.; C II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). 28 II. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 01.08.2015 in H.________ z.N. von C.________ und in Anwendung der Artikel 22, 40, 47, 51, 111 StGB 426 ff., 433 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren.