VII. Verfügungen Die Ersatzmassnahmen werden per sofort aufgehoben. Auf die Anordnung von Sicherheitshaft ist dennoch zu verzichten. Hätte der Berufungsführer flüchten wollen, so hätte er dies bereits getan. Seine Eltern, Geschwister und diverse Verwandte wohnen in der Schweiz. Es liegt keine Fluchtgefahr vor. Die Zustimmung zur Löschung des vom Berufungsführer erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-Profil-Gesetz [DNA-ProfilG;