Insgesamt ergibt dies einen angemessenen Aufwand von 30 Stunden à CHF 200.00; darin miteingerechnet sind auch die CHF 180.00 für die Arbeit des Praktikanten. Ein gebotener Aufwand in diesem Umfang erweist sich auch mit Blick auf die Honorarnote von Advokat D.________ als Rechtsbeistand des Straf- 27 und Zivilklägers als angemessen, der einen Aufwand von 7.666 Stunden (inkl. Weg) geltend macht.