erstreckt sich der Honorarrahmen in Strafrechtssachen im Rechtsmittelverfahren, welchem Urteile eines Kollegialgerichts zu Grunde liegen, von minimal CHF 200.00 bis maximal CHF 25‘000.00. Zur Festsetzung der Entschädigung ist vom Zeitaufwand auszugehen, den ein fachlich ausgewiesener, gewissenhafter Rechtsbeistand unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache, der Schwierigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und des Aktenumfangs für die korrekte Erledigung des Geschäftes benötigt (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 203 vom 16. Januar 2017 E. 1).