C.________ beantragt, A.________ sei zu verurteilen, ihm eine Genugtuung von CHF 10‘000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 01.08.2015, zu bezahlen. Es besteht vorliegend kein Zweifel, dass C.________ durch die Handlungen von A.________ widerrechtlich und schuldhaft in seiner körperlichen Integrität verletzt wurde. C.________ wurde nach dem Vorfall im Spitalzentrum I.________ chirurgisch versorgt, indem die Wunde gesäubert und 25 verschlossen wurde. Nach der Erstversorgung konnte C.________ das Spital wieder verlassen, die Nachbehandlung wurde ambulant durch den Hausarzt vorgenommen.