Die Arbeit gefällt ihm. Allerdings hat er während des laufenden Verfahrens einschlägig in S.________ delinquiert, was negativ zu gewichten ist. Überdies zeigte der Berufungsführer anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung keine oder jedenfalls kaum Reue (vgl. pag. 1319 Z 52 ff.), und seine Verteidigung plädierte dahingehend, dass er die Verletzung des Straf- und Zivilklägers nicht verursacht habe. Ausserdem hat der Berufungsführer bereits anlässlich der ersten Einvernahme auf die Frage, wie er sich fühle, zu Protokoll gegeben, «gut» (pag.