19.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Im Anschluss an die Tat versuchte der Berufungsführer zu flüchten. Kurz darauf liess er sich aber widerstandslos festnehmen. In der Folge war er kooperativ und prinzipiell geständig. Er hat sich gewisse Sorgen darüber gemacht, dass er den Straf- und Zivilkläger hätte töten können.