Er ist daran, eine Attestlehre abzuschliessen und wird von der Stiftung G.________ betreut. Diese stellt ihm ein sehr gutes Zeugnis aus. Im schweizerischen Strafregister hat er einen Eintrag wegen einfacher Körperverletzung (mit Gift, Waffe oder gefährlichem Gegenstand) (pag. 1297). Ausser älteren Krankenkassenforderungen und unbezahlten Verfahrenskosten (vgl. pag. 1320 Z 90 f.) ist er schuldenfrei. Insgesamt sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse bei der Strafzumessung neutral zu bewerten.