22 befand. Während des Gefängnisaufenthalts seiner Mutter wurden er und seine Geschwister von den Grosseltern väterlicherseits betreut (pag. 681 Z 223 ff.). In der Schweiz hat der Berufungsführer vor allem Kontakt mit seiner Familie und mit Landsleuten. In seiner Freizeit betätigt er sich gerne sportlich beim spontanen, nicht vereinsmässigen Fussballspiel. Er wurde seit seiner Ankunft in der Schweiz vom Sozialdienst unterstützt. Er ist daran, eine Attestlehre abzuschliessen und wird von der Stiftung G.________ betreut.