20 chen verursachten Schnittverletzungen befinden sich in der Nähe der Hauptblutgefässe, deren Durchtrennung – sei es durch Blutverlust, sei es durch Lufteinschwemmung – zum Tod führen kann. Der Straf- und Zivilkläger hat also gravierende Verletzungen erlitten, musste genäht werden und hat den Vorfall noch nicht vollständig verarbeitet (vgl. pag. 984 Z 26 ff.). Er fühlt sich teilweise gestresst, hat Kopfschmerzen und beklagt ein ungutes Sicherheitsgefühl (pag. 1318 Z 18 und 21 ff.).