19. Konkrete Strafzumessung 19.1 Tatkomponenten 19.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Ad Schwere der Verletzung respektive Gefährdung des betroffenen Rechtsguts: Diese wiegt erheblich. Der Berufungsführer versetzte dem Straf- und Zivilkläger mit einem abgebrochenen Flaschenhals einen Stich in den Hals, wobei er dem Strafund Zivilkläger mehrere Schnittverletzungen zufügte, welche zeitlebens im behaarten Bereich des Halses als Narben sichtbar bleiben werden. Die durch das Zuste-