16.5 Subsumtion Der Berufungsführer stach mit einem abgebrochenen Flaschenhals einmal in den Hals des Straf- und Zivilklägers. Dabei fügte er ihm das durch das IRM festgestellten Verletzungsbild zu. Die Verletzungen wären bei geringfügig anderer Lage geeignet gewesen, den Tod des Straf- und Zivilklägers herbeizuführen. Der tatbe-