Nicht aufgeklärt werden konnte, woher die Flasche kam respektive wer diese zerbrochen hatte. Letztlich ist dies indes irrelevant. Dennoch verbleibt in der gebotenen Kürze anzumerken, dass die diesbezüglichen Aussagen des Berufungsführers wenig glaubhaft sind. Seine Aussage, wonach er – nachdem der Mann mit dem schwarzen T-Shirt ihn beleidigt habe und auf ihn zugekommen sei – gehört habe, wie eine Flasche kaputt gegangen sei und er zur zerbrochenen Flasche zurückgeschaut habe (pag. 576 f.), macht wenig Sinn.