an, dass A.________ der Person, die beim Disput am Postomaten dazwischen gestanden sei, eine Verletzung am Hals beigebracht habe. Er selber habe danach dem Verletzten ein Taschentuch gegeben, das der Verletzte nach Gebrauch in seine Richtung geworfen habe, wo er es im Bereich des Rückens gespürt habe. In der Hauptverhandlung ergänzte er, er habe gesehen, wie A.________ die Flasche an sich genommen habe und damit eine Person verletzt habe.