Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb sich A.________ fälschlicherweise dieser Tat bezichtigen sollte, um jemand anderen – insbesondere E.________ – zu schützen, haben doch beide Beschuldigten eine vergleichbare Biographie und hätten sie beide zwei Tage nach dem Vorfall ihre Lehre beginnen sollen, womit die Konsequenzen der Tat für beide vergleichbar gewesen wären. Somit steht als erstes Zwischenfazit fest, dass A.________ den Mann mit dem schwarzen T-Shirt mittels einer abgebrochenen Flasche, die er wahrscheinlich nicht selber kaputt gemacht hat, durch eine Stossbewegung im Bereiche des Halses verletzt hat.