__ nicht mehr an die Farbe des T-Shirts des Mannes, den er verletzt habe, erinnern. Er erinnerte sich indes an seine früheren Aussagen zur Farbe des T-Shirts und bestätigte, damals zutreffende Angaben zur Farbe des T-Shirts des von ihm verletzten Mannes gemacht zu haben. Anlässlich der Hauptverhandlung gab A.________ noch einmal an, er wisse die Farbe des T-Shirts des von ihm verletzten Mannes nicht mehr. Dass er mit einer kaputten Flasche gegen den Halsbereich eines anderen Mannes gestochen habe, gibt A.________ indes konstant zu.