In der Nähe dieser Verletzungen befänden sich wichtige Gefässe, deren Verletzung lebensbedrohliche Folgen haben könnte. Der Berufungsführer habe mit seinem Verhalten in Kauf genommen, den Straf- und Zivilkläger zu töten, beziehungsweise diesen lebensgefährlich zu verletzen, beziehungsweise schwer am Körper zu schädigen.