6. Anklageschrift Dem Berufungsführer wird in der Anklageschrift vom 27. Januar 2016 (pag. 782 ff.) zusammengefasst vorgeworfen, er habe am 1. August 2015 zwischen ca. 03:30 Uhr und 03:40 Uhr in I.________ auf dem J.________, in der Nähe des Postomaten, dem Straf- und Zivilkläger anlässlich einer Auseinandersetzung mit einer Glasscherbe beziehungsweise mit einer abgebrochenen Flasche gegen, beziehungsweise in den Hals gestochen und dem Straf- und Zivilkläger dabei mehrere Stich- /Schnittverletzungen zugefügt. In der Nähe dieser Verletzungen befänden sich wichtige Gefässe, deren Verletzung lebensbedrohliche Folgen haben könnte.