Verbot der reformatio in peius). Daran vermag im vorliegenden Fall nichts zu ändern, dass er am 11. September 2016 – mithin nach der hier zu beurteilenden Tat – eine einfache Körperverletzung begangen hat und dafür mit Strafbefehl vom 30. November 2016 der Staatsanwaltschaft S.________ zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde. Erstens hat die Kammer anlässlich der Hauptverhandlung vom 30. Juni 2017 keinen entsprechenden Vorbehalt gemacht.