2. Es sei die unverzügliche Löschung resp. Vernichtung des DNA-Profils des A.________ sowie sämtlicher Resultate der erkennungsdienstlichen Erfassung (insb. daktyloskopische Daten, Fotografien und Signalement) aus sämtlichen Registern (auch der Kantonspolizei Bern intern) gerichtlich anzuordnen; 3. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss der eingereichten Honorarnote gerichtlich zu bestimmen. 4. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge: A.________ sei