Für die Behandlung des Gesuchs um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege werden keine Kosten erhoben. 5. Der Beschwerdeführer ist für das vorliegende Neubeurteilungsverfahren mit CHF 1‘070.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu Lasten des Kantons Bern zu entschädigen. 6. Die Kosten für das vorliegende Neubeurteilungsverfahren werden auf CHF 400.00 bestimmt und sind durch den Kanton Bern zu tragen.