Zur Beantwortung dieser Frage sind die im fraglichen Beschwerdeverfahren gestellten Anträge des Beschwerdeführers (pag. 3) sowie das rechtskräftige Dispositiv des Beschlusses des Obergerichts des Kantons Bern vom 6. Oktober 2015 (pag. 225) zu prüfen. Der Beschwerdeführer hat in Ziffer 1 seiner Anträge die Aufhebung des Entscheids der POM vom 19. März 2015 beantragt, dies unter Kosten– und Entschädigungsfolgen. Der Beschwerdeführer hat demnach auch die vorinstanzliche Kostenverlegung angefochten.