Die POM nahm ihrerseits am 19. September 2016 Stellung, enthielt sich aber eines formellen Antrags (pag. 641f.). Mit Verfügung vom 23. September 2016 gewährte die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, zu den Eingaben der anderen Parteien Stellung zu nehmen (pag. 643f.). Die POM gab am 26. September 2016 ihren Verzicht darauf bekannt (pag. 653), der Beschwerdeführer nahm die ihm gewährte Gelegenheit mit Eingabe vom 17. Oktober 2016 wahr (pag. 655 ff), woraufhin die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel am 20. Oktober 2016 als geschlossen erachtete (pag. 665f.). II.