1. Mit Gesuch vom 17. September 2014 wandte sich A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, an die Abteilung Strafund Massnahmenvollzug des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend ASMV) und ersuchte gestützt auf Art. 62d Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) um unverzügliche Aufhebung der über ihn angeordneten stationären Massnahme (pag. 799). Die ASMV verfügte daraufhin am 4. November 2014 die Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Aufhebung der stationären Massnahme.