26 12.10 Fazit auszufällende Strafe Der beschuldigte ist bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00 sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) zu verurteilen. IV. Kosten und Entschädigung