25 12.6 Höhe Tagessatz Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er erhält eine Arbeitslosenentschädigung von CHF 800.00 monatlich und es ist davon auszugehen, dass er darüber hinaus vom Sozialdienst unterstützt wird. Es rechtfertigt sich daher, den Tagessatz auf das praxisgemässe Minimum von CHF 30.00 festzusetzen. 12.7 Aufschub des Vollzugs Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Eine unbedingte Strafe erscheint nicht notwendig, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.