30 Z. 122 f.). Während erwartet werden darf, dass sich ein Beschuldigter im Verfahren anständig verhält, ist das frühe Geständnis strafmindernd zu berücksichtigen. Unter diesem Titel erscheint eine Reduktion der verschuldensangemessenen Strafe um rund 10 Strafeinheiten angezeigt. 12.4.3 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte weist eine durchschnittliche Strafempfindlichkeit auf. 12.4.4 Fazit Täterkomponente Aufgrund der Täterkomponenten erachtet die Kammer eine Reduktion der Strafe um 10 auf 20 Strafeinheiten angemessen.