Dennoch ist das Tatverschulden – insgesamt betrachtet und unter Berücksichtigung des weiten Strafrahmens – als leicht einzustufen. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der seit 1. Juli 2015 geltenden Fassung (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für den Referenzsachverhalt eines Täters, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer ein Bierglas gegen den Kopf wirft, wodurch dieses Schnittwunden am Hinterkopf erleidet, ambulant im Spital behandelt werden muss und drei Tage ar-