Angemessen im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass die Abwehr erforderlich (Subsidiarität) und verhältnismässig sein muss. Es wird somit sowohl eine Proportionalität der Angriffs- und der Verteidigungsmittel wie auch der betroffenen Rechtsgüter verlangt, wobei jedoch das Vorliegen einer Verteidigungssituation dazu führt, dass das gerettete Gut keineswegs überwiegen oder auch nur von genau gleichem Gewicht sein muss. Es handelt sich um eine Missbrauchskontrolle (SEELMANN, a.a.O., N. 11 zu Art. 15 StGB).