11. Rechtliche Würdigung 11.1 Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand – Tatbestandsmässigkeit 11.1.1 Allgemeines Gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen vorsätzlich in anderer Weise – d.h. ohne dass eine schwere Körperverletzung nach Art. 122 StGB vorliegt – an Körper oder Gesundheit schädigt. In leichten Fällen kann der Richter die Strafe mildern. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er [...] eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht (Art.