Erst auf Aufforderung der beiden herbeigeeilten Bauarbeiter warf der Beschuldigte das Messer weg und liess vom Geschädigten ab. Der Beschuldigte war zuvor zwar erschrocken und hatte eine gewisse Angst empfunden, als der Geschädigte das Messer gezückt hatte. Spätestens nachdem er ihm dieses entwunden hatte, trat aber beim Beschuldigten der Schreck über die Bedrohung mit dem Messer und die Angst, verletzt zu werden, gegenüber seiner immer grösser werdenden Wut in den Hintergrund.