Als der Geschädigte schliesslich auf dem Zufahrtsweg auf dem Boden zu liegen kam, versuchte der Beschuldigte zumindest, dem Geschädigten weitere (Faust-) Schläge mit dem Messer in der Hand zu versetzten. Er war dem Geschädigten in dieser Phase der Auseinandersetzung trotz nicht allzu unterschiedlicher körperlicher Konstitution klar überlegen und trat – ab dem Zeitpunkt der Behändigung des Messers – klar als Haupt-Aggressor auf. Erst auf Aufforderung der beiden herbeigeeilten Bauarbeiter warf der Beschuldigte das Messer weg und liess vom Geschädigten ab.