Die Auseinandersetzung verlagerte sich in Richtung Strasse zum Zufahrtstor, wo der Geschädigte vom Beschuldigten gegen den Briefkasten geschubst wurde, so dass dieser herunterfiel. Der Beschuldigte warf den Geschädigten sodann mit dem Rücken voran auf den Zaun des Nachbargrundstücks, welcher dabei brach. Als der Geschädigte schliesslich auf dem Zufahrtsweg auf dem Boden zu liegen kam, versuchte der Beschuldigte zumindest, dem Geschädigten weitere (Faust-) Schläge mit dem Messer in der Hand zu versetzten.