Es bestand jedoch zu keiner Zeit Lebensgefahr und die Verletzung hinterliess abgesehen von einer diskreten Narbe keine Schäden. Der Geschädigte fiel vom Schlag etwas zurück, liess aber nicht locker und die beiden Kontrahenten rangen weiter miteinander, wobei die Auseinandersetzung eine erhebliche Intensität aufwies, die nun zu grossen Teilen vom Beschuldigten ausging. Die Auseinandersetzung verlagerte sich in Richtung Strasse zum Zufahrtstor, wo der Geschädigte vom Beschuldigten gegen den Briefkasten geschubst wurde, so dass dieser herunterfiel.