14 hätte, das Messer so weit wegzuwerfen, dass sich dieses ausserhalb der unmittelbaren Reichweite des Geschädigten befunden hätte. Der Beschuldigte schlug nicht mit voller, aber doch mit erheblicher Wucht zu. Der Treffer mit dem Stahlhammer- Griffende führte beim Geschädigten zu einer ca. 1,5 cm langen, blutenden Quetsch-Risswunde am Kinn, welche mit drei Stichen genäht werden musste. Es bestand jedoch zu keiner Zeit Lebensgefahr und die Verletzung hinterliess abgesehen von einer diskreten Narbe keine Schäden.