Der Geschädigte machte auch jetzt keine Anstalten, auf den Beschuldigten loszugehen. Der Beschuldigte packte den Geschädigten am Handgelenk und es gelang ihm, das Messer zu ergreifen und dem Geschädigten zu entwinden. Während der Beschuldigte mit seiner linken Hand weiterhin das Handgelenk des Geschädigten festhielt, schlug er diesem mit dem Griffende des in der rechten Faust gehaltenen Messers gegen das Gesicht. Der Geschädigte versuchte zwar noch, selbst wieder in den Besitz des Messers zu gelangen.