10. Erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet zusammenfassend folgenden rechtserheblichen Sachverhalt als erstellt: Am 22. Januar 2015 kam es an der F.________Strasse in Wilderswil zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten. Letzterer verlangte vom Beschuldigten die Unterzeichnung einer schriftlichen «Mietzinsvereinbarung» über die Höhe von dessen Mietzinsanteil für die Dauer der Wohngemeinschaft. Der Beschuldigte weigerte sich jedoch, dieses Dokument zu unterzeichnen, war zunehmend gereizt und wollte das Grundstück verlassen.