Auf Vorhalt der Eindrücke der Bauarbeiter musste der Beschuldigte jedoch zugeben, «aber schon sehr wütend» und «schon sehr „verruckt“» gewesen zu sein. Vielleicht sei er auch nervlich etwas am Ende gewesen, da er den ganzen Tag schon am Zügeln gewesen sei (pag. 37 Z. 39 ff.). Bis der Geschädigte mit dem Messer gekommen sei, habe er über diesen «gelächelt» (pag. 37 Z. 248). Vor Handgreiflichkeiten von Seiten des Geschädigten habe er sich nicht gefürchtet. Erst als dieser das Messer hervorgenommen habe, sei er «wütend» geworden (pag. 38 Z. 253 ff.).