12 gestanden und habe in dem Moment auch nicht viel überlegt. Er habe jedoch «keine grosse Absicht gehabt», sondern eigentlich einfach nur nach Hause gehen wollen (pag. 36 Z. 152 ff.). Weiter meinte der Beschuldigte, er habe den Geschädigten nicht verletzen wollen. Es sei nur so gekommen, weil er Angst gehabt habe, dass dieser ihn verletze (pag. 37 Z. 214). Er habe während des Vorfalls versucht, ruhig zu bleiben (pag. 37 Z. 232). Auf Vorhalt der Eindrücke der Bauarbeiter musste der Beschuldigte jedoch zugeben, «aber schon sehr wütend» und «schon sehr „verruckt“» gewesen zu sein.