Gleichzeitig beschrieb der Geschädigte aber konstant, wie er vom Beschuldigten gegen den Briefkasten gestossen, von ihm mit dem Rücken voran auf den Zaun des Nachbarn «gelegt» worden und schliesslich am Boden zu liegen gekommen sei. Dies obwohl er den Beschuldigten wiederholt aufgefordert habe, das Messer wegzulegen, und ihm gesagt habe, man könne die Sache auch mit den Fäusten regeln (pag. 45 Z. 113 ff., pag. 166 Z. 35 f.). Dieser weitere Verlauf wird (weitgehend) auch vom Beschuldigten nicht bestritten (pag. 30 Z. 129 f.; pag. 36 Z. 172 f.). Der Geschädigte sagte sodann aus, dass der Beschuldigte in dieser