Diese wurde vielmehr in einer erheblichen Intensität fortgeführt, wobei die Gewaltanwendung nun zu einem überwiegenden Teil vom Beschuldigten ausging. Zwar ist aufgrund seiner Aussagen in dubio davon auszugehen, dass der Geschädigte trotz des sich nun in den Händen des Beschuldigten befindenden Messers nicht locker liess und sich der Rangelei nicht etwa durch Flucht entzog. Gleichzeitig beschrieb der Geschädigte aber konstant, wie er vom Beschuldigten gegen den Briefkasten gestossen, von ihm mit dem Rücken voran auf den Zaun des Nachbarn «gelegt» worden und schliesslich am Boden zu liegen gekommen sei.