Die Bauarbeiter konnten den Anfang der gewalttätigen Auseinandersetzung nur beschränkt beobachten und kamen erst in der Endphase zum Geschehen nahe hinzu. Immerhin meinte D.________, er glaube der Geschädigte sei bei ihrem Eintreffen bereits verletzt gewesen (pag. 49 Z. 63 f.).