Durch das Handgemenge und das Ausweichen seien sie immer weiter Richtung Strasse gelangt. Er sei sich sicher, dass die Verletzung an seinem Kinn (erst) entstanden sei, als er zuerst auf den Rücken gefallen sei und dort den Kopf angeschlagen habe (pag. 167 Z. 29 ff.). Der Geschädigte stellte den Ablauf der Auseinandersetzung also zusammengefasst so dar, als ob es zunächst zu einer Rangelei mit Faustschlägen und Schubsern gekommen und seine Verletzung am Kinn dann erst in der letzten Phase der Auseinandersetzung entstanden war. Allerdings gab er selbst an, es sei «alles so schnell gegangen» (pag. 167 Z. 24).